AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Gruppenreisen von Schulen, Kitas,
sonstigen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts
sowie anderen juristischen oder natürlichen Personen
im Kinderferienhotel Schloss Leizen
Schlossstraße 12, 17209 Leizen, Deutschland
(Fassung vom 15.09.2021)

Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen der

Schloss Leizen GmbH, Schönwalder Allee 61, 13587 Berlin (nachfolgend “Schloss Leizen”)

und

Schulen, Kitas, Vereinen, sonstigen Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie anderen juristischen oder natürlichen Personen (nachfolgend “Kunde” bzw. “Kunden”), die Buchungen für Gruppenreisen im Schloss Leizen vornehmen.

1. Geltungsbreich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Durchführung von Beherbergungs-, Betreuungs- und/ oder Verpflegungsdienstleistungen im Rahmen von Schul-, Kita- und anderen Gruppenausflügen (nachfolgend „Gruppenreisen“) in Schloss Leizen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Schloss Leizen (nachfolgend „Gruppenreisenvertrag“).

1.2 Die Buchung von Hotelzimmern in Schloss Leizen gilt nur in Verbindung mit der Durchführung einer Gruppenreise.

1.3 Ein Gruppenreisevertrag zwischen Schloss Leizen und Kunden entsteht jedes Mal, wenn eine Buchung für eine Gruppenreise durch den Kunden vorgenommen wird.

1.4 Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Buchungsprozess

2.1 Buchungen erfolgen über schlossleizen.com.

2.2 Der Schloss Leizen Buchungsprozess für Gruppenreisen beginnt mit der Erstellung eines Kundenprofils auf schlossleizen.com. Schloss Leizen schickt dem Kunden hierfür auf Anfrage eine E-Mail mit einem Link.

2.3 Nach Freigabe des Kundenprofils durch Schloss Leizen können Kunden sich auf schlossleizen.com mit ihrer User-ID und ihrem Passwort in ihrem Kundenkonto anmelden und im Bereich „Gruppenprogramme“ neue Gruppenreise-Programme spezifizieren. Für vollständig erstellte Programme (diese müssen unter anderem Angaben zum Terminwunsch und Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer enthalten) können die Kunden unverbindlich Preise für die von ihnen in Verbindung mit der Gruppenreise gewünschten Leistungen über das Buchungssystem anfragen. Hierfür wählt der Kunde die Option „Preise anfragen“. Der Kunde erhält infolgedessen einen Preisvorschlag.

2.4 Sobald der Kunde das angefragte Programm und die hierfür vorgeschlagenen Preise sorgfältig im Bereich „Gruppenprogramme“ seines Kundenkontos geprüft hat, kann er das Gruppenreise-Programm mit den spezifizierten Leistungen/ Preisen bestätigen. Eine verbindliche Buchung der Gruppenreise entsteht im nächsten Schritt durch das Betätigen der Schaltfläche „Jetzt Buchen“. Hiermit entsteht eine verbindliche Buchung, und ein Gruppenreisenvertrag gemäß dieser AGB kommt zwischen Kunde und Schloss Leizen zustande.

2.5 Nach Abschluss einer Buchung erhält der Kunde eine verbindliche Buchungsbestätigung für seine Gruppenreise in Form einer Anzahlungsrechnung. Ab diesem Zeitpunkt werden Schloss Leizen Kapazitäten für den Kunden vorgehalten, und es gelten die Stornierungs/-Rücktrittsbedingungen gem. Paragraf 4.1 dieser AGB.

2.6 Sollte der Kunde eine gebuchte Gruppenreise stornieren, behält sich Schloss Leizen vor, auch die für den Kunden reservierten Zimmer wieder frei zu geben.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Schloss Leizen ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von Schloss Leizen zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungen von Schloss Leizen vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch in Verbindung mit Leistungen von Dritten und den diesbezüglichen Auslagen Schloss Leizens an Dritte, soweit der Kunde diese Leistungen bestellt hat. Für Auslagen an Dritte weist Schloss Leizen in der Schlussrechnung keine Umsatzsteuer aus.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist Schloss Leizen berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.

3.4 In den Schloss Leizen Programmpauschalen für Gruppenreisen sind standardmäßig die folgenden Leistungen eingeschlossen:

  • Erstklassige Unterkunft in modernen Gästezimmern mit Dusche und WC (einschließlich Bettwäsche und Handtücher)
  • 3 frisch im Haus zubereitete und gesunde Mahlzeiten pro Tag
  • Gesunde Getränke, frische Früchte- und Gemüsesnacks sowie Lunchboxen für Ausflüge und die Rückfahrt (falls die Dauer der Rückfahrt über 2 Stunden ist)
  • 5 Stunden Aktivitäten pro Tag mit unseren bilingualen Mitarbeitern (Deutsch/ Englisch). Je nach Jahreszeit und Wetterlage: Naturprojekte, Ausflüge, Teambuilding-, Sport-, Kunst-, Bastel-, Freizeit- und Spielaktivitäten
  • Bustransfer (hoteleigener Bus) von den Bahnhöfen Wittstock/ Dosse oder Waren (Müritz)
  • 24-Stunden-Unterstützung vor Ort.

3.5 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Anreise nach Schloss Leizen den vollen Preis für die mit Schloss Leizen vereinbarten Gruppenreise-Leistungen auf das Schloss Leizen Geschäftskonto unter Angabe des Gruppenreisetermins, Kundennamens und der Rechnungsnummer überweisen. Die Endabrechnung erfolgt nach Abreise des Kunden.

4. Rücktritt/Stornierung/Änderungen

4.1 Eine kostenfreie Stornierung der Gruppenreise ist bis 6 Monate vor Anreise möglich. Danach werden dem Kunden als Stornierungskosten berechnet:

  • 25% des Gruppenreisepreises bei Stornierung mehr als 3 und weniger als 6 Monate vor Gruppenreisebeginn.
  • 50% des Gruppenreisepreises bei Stornierung mehr als 1 und weniger als 3 Monate vor Gruppenreisebeginn.
  • 70% des Gruppenreisepreises bei Stornierung mehr als 1 Woche und weniger als 1 Monat vor Gruppenreisebeginn.
  • 90% des Gruppenreisepreises bei Stornierung weniger als 1 Woche vor Gruppenreisebeginn.

Es steht dem Kunden jeweils frei nachzuweisen, dass Schloss Leizen ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

COVID-19-bedingte Stornierungen sind für die Gesamtgruppe stornogebührenfrei. Krankheitsbedingte Stornierungen einzelner Gruppenmitglieder sind ebenfalls stornogebührenfrei.

4.2 Ergeben sich Veränderungen (betreffend An- und Abreisearrangements, Gästeanzahl, spezieller Diäten, sonstiger Leistungen) zur Gruppenreisevereinbarung, so sind diese Schloss Leizen bis spätestens 10 Tage vor Inanspruchnahme anzuzeigen.

4.3 Unangemeldete Gäste können nur dann in Schloss Leizen übernachten, wenn die Belegungssituation (max. 59 Übernachtungsgäste im Schloss und zusätzlich max. 12 Übernachtungsgäste im Gästehaus, Trennung der Gäste nach Geschlecht und Altersgruppen) dies zulässt. Bei rechtzeitiger Absprache besteht die Möglichkeit, bis zu 100 weitere Gäste auf dem eingefriedeten Schloss Leizen Grundstück zelten zu lassen. Hierfür gelten gesonderte Preise und Voraussetzungen.

4.4 Sollten mehr als die vereinbarte Gästeanzahl an der Gruppenreise teilnehmen, so wird für jeden zusätzlichen Gast der gleiche Preis berechnet wie für die gemeldeten/ vereinbarten Gäste. Alle Gäste müssen spätestens bei Ankunft in Schloss Leizen mit Namen, Geschlecht und Geburtsdatum gemeldet werden. Bei Ankunft müssen für diese zusätzlichen Gäste ferner alle für die Durchführung des Programmes gegebenenfalls erforderlichen Zustimmungen vorgelegt bzw. erteilt werden.

4.5 In Fällen höherer Gewalt kann Schloss Leizen ohne weitere Verpflichtungen aus der Vereinbarung entbunden werden oder die Gruppenreise abbrechen. Dies gilt auch bei ungebührlichem, dem Hauscharakter nicht entsprechendem Benehmen oder bei Belästigung anderer (nicht zu den Gästen des Kunden gehörender) Personen.

4.6 Eine durch den Kunden gewünschte Änderung der vertraglich festgelegten Gästeanzahl kann Auswirkungen auf die Bereitstellung der festgelegten Räumlichkeiten und der Zuordnung von Gästen zu diesen Räumen haben. Dies muss dem Kunden vorher nicht zwingend angezeigt werden.

4.7 Schloss Leizen ist berechtigt, den Gruppenreisevertrag fristlos zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

4.8 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn:

4.8.1 der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen in der Vergangenheit nicht erfüllt hat (einschließlich durch die Nichtbezahlung offener und fälliger Rechnungen).

4.8.2 der Kunde das Haus zur Durchführung von Gruppenreisen verwendet, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/ oder verarbeitet wird, sei es vom Kunden selbst oder von Besuchern oder Teilnehmern der Gruppenreise.

4.8.3 eine andere als die vereinbarte Gruppenreisesart durchgeführt wird oder dies zu befürchten ist.

4.9 Im Falle der fristlosen Kündigung verzichtet der Kunde unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche.

5. Haftung, Mängelhaftung und Gerichtsstand

5.1 Schloss Leizen haftet nur für eigenes Fehlverhalten. Für das Fehlverhalten Schloss Leizen nicht zuzurechnender Dritter kann keine Haftung übernommen werden.

5.2 Schloss Leizen haftet in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Hotels oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Schloss Leizen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Schloss Leizen nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Gäste. Diese Regelung gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung.

5.3 Der Kunde verpflichtet sich, für alle durch seine Gruppenreise oder deren Teilnehmer (Gäste) entstandenen Schäden (an Einrichtungen oder Inventar) aufzukommen, und zwar ohne Verschuldensnachweis.

5.4 Für Garderobe, Fotoapparate, Mobiltelefone, Tablets und Laptops, Uhren, elektronische Gadgets, deren Zubehör oder ähnliche Gerätschaften wird von Schloss Leizen keine Haftung (bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung) übernommen.

5.5 Schloss Leizen übernimmt grundsätzlich keine Haftung für Wertgegenstände. Dies gilt auch dann, wenn diese im Schloss Leizen Safe aufbewahrt werden.

5.6 Sofern das einem Gast zugewiesene Zimmer einen Mangel aufweist, so hat der Kunde Schloss Leizen den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um Schloss Leizen eine Mangelbeseitigung zu ermöglichen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, stehen ihm wegen dieses Mangels keine Ansprüche wegen Nichterfüllung und/ oder Schlechterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung zu.

5.7 Das Einbringen von Gegenständen, wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterialien, Vorführgeräte etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden und bedarf der vorherigen Absprache mit Schloss Leizen. Feuer- und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der Kunde auf eigene Kosten gegen Beschädigungen und Verlust versichern. Die Gegenstände selbst sind spätestens zum Ende der Gruppenreise vom Kunden aus den Räumen des Hotels zu entfernen.

5.8 Ohne rechtzeitige vorherige Absprache mit Schloss Leizen können keine eigenen oder zusätzlichen Gegenstände/ Dekorationsartikel im oder am Gebäude angebracht werden.

5.9 Ohne vorherige Absprache mit Schloss Leizen ist die Beschallung durch mitgebrachte Tonträger oder Tonwiedergabegeräte sowie Bildwerfer oder Ähnliches untersagt. Liegt das Einverständnis von Schloss Leizen vor, so ist vom Kunden, wenn gesetzlich vorgeschrieben, eine GEMA- Erlaubnis einzuholen und Schloss Leizen vor Gruppenreisebeginn zur Einsichtnahme vorzulegen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Kunde in vollem Umfang. Vom Kunden engagierte Musiker oder Alleinunterhalter unterliegen den gleichen Vorschriften.

5.10 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Schloss Leizen Gelände befinden, wird nicht gehaftet. Fahrzeuge sind generell vor dem (mit einem Zaun eingefriedeten) Gelände des Schlosses auf den hierfür ausgewiesenen/ gekennzeichneten Parkplätzen abzustellen.

5.11 Der Kunde kann Schloss Leizen Forderungen nur mit solchen eigenen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Schloss Leizen Vertrages mit dem Kunden.

6.2 Der Kunde und seine Gäste sind verpflichtet, die Vorschriften und Regelungen der Schloss Leizen Hausordnung einzuhalten. Die Schloss Leizen Hausordnung stellt einen Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dar.

6.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren in 2 Sprachen: Englisch und Deutsch. Sollten Unterschiede zwischen den beiden Sprachversionen bestehen, so hat im Zweifelsfall der deutsche Text Vorrang.

6.4 Für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich Deutsches Recht anwendbar.

6.5 Von sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Streitigkeiten ist ausschließlich das staatliche Gericht am Sitz der Schloss Leizen GmbH zuständig.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schloss Leizen Gruppenreisevertrag und/ oder andere Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Gruppenreisevertrages hierdurch nicht betroffen.

6.7 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen per E-Mail von Schloss Leizen an den Kunden bestätigt werden, um wirksam zu sein. Jede vom Kunden einseitig vorgenommene Änderung oder Anpassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ungültig.

6.8 Erfüllungsort ist 17209 Leizen. Gerichtsstand ist Berlin Charlottenburg.

 

 

HAUSORDNUNG

Für Aufenthalte in Schloss Leizen im Rahmen von Gruppenreisen

Das Zusammenleben in einem Kinderferienhotel erfordert Verständnis für einander und gegenseitige Rücksichtnahme. Deshalb sind die folgenden Regelungen für den Aufenthalt im Schloss Leizen verbindlich:

1. Ankunft

1.1 Die Anreise der Gruppe erfolgt in der Zeit ab 14 Uhr, soweit keine andere Regelung vereinbart wurde.

1.2 Damit Schloss Leizen und seine Mitarbeiter bei Ankunft der Gruppe voll zur Verfügung stehen, ist es notwendig, dass der Kunde Schloss Leizen die Ankunftszeit der Gruppe bis spätestens 14 Tage vor Anreise mitteilt.

1.3 Für Kraftfahrzeuge hat Schloss Leizen Parkplätze außerhalb des eingezäunten Schlossgeländes vorgesehen. Darüber hinausgehendes Parken auf dem Schlossgelände ist nur nach vorhergehender Absprache möglich.

2. Aufenthalt im Schloss Leizen

2.1 Die seitens des Kunden benannten mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen (nachfolgend „Betreuer“) sind während des gesamten Aufenthaltes in Schloss Leizen für ihre Gruppen verantwortlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes mit Schloss Leizen vereinbart wurde.

2.2 Kinder und Jugendliche als Teilnehmer von Gruppenreisen (nachfolgend Kinder) werden grundsätzlich getrennt nach weiblichen und männlichen Gästen untergebracht.

2.3 Zur Aufrechthaltung von Ordnung und Hygiene ist Schloss Leizen auf die Mitwirkung der Gäste angewiesen. Daher bittet Schloss Leizen seine Kunden, die von dessen Gruppen benutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung zu halten.

2.4 Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit Schloss Leizen eigener Bettwäsche benutzt werden. Diese wird allen Gästen kostenlos zur Verfügung gestellt.

2.5 Die Benutzung von Camping- oder Steppdeckenschlafsäcken ist nur in Zelten gestattet.

2.6 Bitte helfen Schloss Leizen bei der Vermeidung von Abfall und dem Sparen von Wasser und Energie. In Schloss Leizen ist der anfallende Müll entsprechend den vorhandenen Wertstoffbehältern getrennt zu sammeln.

2.7 Ebenfalls aus hygienischen Gründen dürfen Speisen in den Schloss Leizen Schlaf- und Aufenthaltsräumen weder zubereitet noch eingenommen werden. Schloss Leizens Küche ist bio-zertifiziert. In Schloss Leizen dürfen grundsätzlich nur solche Speisen verzehrt werden, die in der Schloss Leizen Küche zubereitet und vom Schloss Leizen Küchenmeister zum Verzehr freigegeben wurden. Alle mitgebrachten verderblichen Speisen sind bei Ankunft in Schloss Leizen in den Hausmüll zu entsorgen. Mitgebrachte, nicht verderbliche Speisen dürfen nur dann im Kinderferienhotel Schloss Leizen verzehrt werden, wenn dies ausdrücklich mit den begleitenden Betreuern abgestimmt ist, und eine Erlaubnis seitens des Schloss Leizen Küchenmeisters eingeholt wurde.

2.8 Schloss Leizen darf nur mit (selbst mitzubringenden) Hausschuhen betreten werden. In den Eingangsbereichen besteht ausreichend Platz für einen Schuhwechsel. Spezielle Möbel (sogenannte „Schuhkakteen“) zur (gruppenweisen) Aufbewahrung von Haus- und Strassenschuhen der Gäste sind im Eingangsbereich aufgestellt.

2.9 Schloss Leizen bittet seine Gäste, in den Waschräumen und Toiletten auf Sauberkeit zu achten und dort nach dem Toilettenbesuch sowie vor den Mahlzeiten die Hände gründlich mit Seife einzureiben und zu waschen.

2.10 Tiere dürfen nicht mit auf das Schloss Leizen Gelände gebracht werden.

2.11 Teilbereiche Schloss Leizens können kurzzeitig zu Reinigungszwecken geschlossen sein.

2.12 Mit Rücksicht auf alle Gäste beginnt die Nachtruhe um 22:30 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Notwendige Abweichungen von dieser Festlegung müssen der Kunde bzw. die Betreuer rechtzeitig mit der Schloss Leizen Leitung besprechen. Jeder Gast muss sich während der Nachtruhe so verhalten, dass die anderen Gäste nicht gestört oder belästigt werden.

2.13 In Schloss Leizen besteht die Möglichkeit, mehr als 50 Gäste aufzunehmen. Die Benutzung von Rundfunk- und Abspielgeräten ist daher grundsätzlich nicht statthaft. Die Schloss Leizen Leitung kann nur dann Ausnahmen gestatten, wenn hierdurch keine anderen Gäste gestört werden.

2.14 Schloss Leizen ist Gastgeber und Herberge für Kinder. Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer ist daher in den Gebäuden und auf dem Gelände streng untersagt. Ausgenommen sind offene Feuer, die von Schloss Leizen Mitarbeitern programmgemäß und unter Beachtung der hierfür erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen vorgenommen werden, wie bspw. Grillfeuer oder Lagerfeuer.

2.15 Auch das Mitbringen und der Konsum von alkoholischen Getränken (einschließlich durch die erwachsenen Betreuer) ist in den Räumen und auf dem Gelände Schloss Leizens nicht statthaft. Gegebenenfalls ausgenommen hiervon ist alleine der moderate Konsum von den Betreuern durch die Schloss Leizen Hotelküche zur Verfügung gestellten alkoholischen Getränken ausschließlich durch die volljährigen Betreuer. Betrunkene Gäste können vorübergehend oder dauerhaft aus Schloss Leizen verwiesen werden.

2.16 Schloss Leizen ist offen für Ihre Vorschläge. Ihre Wünsche und auch Ihre Beschwerden helfen Schloss Leizen, das Angebot und die Qualität der Schloss Leizen Arbeit weiter zu verbessern. Kunden können sich deshalb jederzeit gerne mit Feedback und Anregungen an die Schloss Leizen Leitung bzw. Mitarbeiter wenden.

3. Abreise

3.1 Mit Rücksicht auf nachfolgende Belegungen ist es erforderlich, dass die Gäste die von Ihnen genutzten Räume am Abreisetag bis um 10 Uhr zu räumen.

3.2 Eine Abreise der Gäste vor 7:30 Uhr ist nur nach rechtzeitiger vorheriger Absprache mit Schloss Leizen möglich.

4. Hausrecht

4.1 Die Leitung Schloss Leizens sowie die von Schloss Leizen hierfür beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. Bei Verletzung der Hausordnung oder der Bestimmungen des Gruppenreisevertrages kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

4.2 Insbesondere die in der Hausordnug festgelegten Ruhezeiten sind unbedingt zu beachten. Wenn nichts anderes mit Schloss Leizen vereinbart ist (siehe Punkt 2.12), gilt die Zeit zwischen 22:30 und 07:00 Uhr als Nachtruhe. In diesem Zeitraum müssen sich die Kinder auf den ihnen zugewiesenen Zimmern aufhalten. Alle Gäste müssen sich während der Nachtruhe leise verhalten.

4.3 Die an der Gruppenreise teilnehmenden Kinder sind durch die Betreuer zu beaufsichtigen, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes mit Schloss Leizen vereinbart wurde (siehe Punkt 2.1).

4.4 Die Betreuer sind für ihre Kinder verantwortlich und müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder die Hausordnung beachten.

4.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die seitens der Eltern/ Erziehungsberechtigten benötigten Einverständniserklärungen und Vollmachten für die Teilnahme der Kinder an Ausflügen (Fahrradausflüge, Kanuwanderungen usw.) und Aktivitäten (Segeln, Schwimmen, Floßbau usw.) vorliegen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass Kinder, für die keine Einverständniserklärungen vorliegen, auch nicht an solchen Ausflügen und Aktivitäten teilnehmen. Die Verantwortung für die Beaufsichtigung von Kindern, die von der Teilnahme an den von Schloss Leizen veranstalteten Ausflügen und Aktivitäten ausgenommen sind, liegt grundsätzlich beim Kunden.

4.6 Schloss Leizen ist berechtigt, den Gruppenreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn dem Kunde zuzurechnende Betreuer oder Kinder durch ihr Verhalten Andere gefährden, nachhaltig stören oder wenn der Kunde sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Gruppenreisevertrages gerechtfertigt ist. In solchem Fall behält Schloss Leizen seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis.

4.7 Der Kunde ist für die Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes in vollem Umfang verantwortlich.