AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Beherbergung und Beaufsichtigung von Kindern in Schloss Leizen

In Kraft ab dem 1. Januar 2017

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Schloss Leizen und Schloss Leizen Kunden.

1.2 Unter einem Kunden versteht Schloss Leizen:

1.2.1 Eltern/Sorgeberechtigte des Kindes (auch Gast); oder

1.2.2 jede natürliche Person (Dritter), der sämtliche der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt:

  • die Erlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten erhalten hat, eine Buchung für das Kind vorzunehmen;
  • seine Beziehung zum Kind mitgeteilt hat; und
  • eine Buchung für das Kind über die schlossleizen.com Buchungsmaschine vorgenommen hat.

Somit ist der Kunde, mit dem ein Vertrag zugunsten des Kindes abgeschlossen wird, immer eine natürliche Person/ ein Verbraucher.

1.3 Gäste sind Kinder im Alter von sechs bis vierzehn Jahren (ausschlaggebend ist das Alter des Kindes am Tag der Ankunft), die alleine (im Sinne von ohne ihre Eltern/ Sorgeberechtigten oder Begleiter) einen Urlaub im Schloss Leizen verbringen. Kinder, die jünger als sechs oder älter als vierzehn Jahre sind können nur dann einen Urlaub in Schloss Leizen verbringen, wenn dies vorher durch Schloss Leizen genehmigt wurde.

1.4 Die Mindestsdauer für einen Aufenthalt in Schloss Leizen beträgt eine Woche. Schloss Leizen Gäste können beliebig viele Wochen in Schloss Leizen verbringen.

1.5 Kunden können ausschließlich ganze Wochen buchen. Jede Woche beginnt (Anreise) und endet (Abreise) Samstags.

1.6 Paragraph 1.4 und 1.5 gelten nicht für Kunden, die an einem individuellen/kundenspezifischen Programm oder an einem Sonderprogramm teilnehmen. Gäste die an diesen Programmen teilnehmen werden entsprechend der getroffenen Einzelvereinbarungen untergebracht und verpflegt.

1.7 Das Schloss Leizen Dienstleistungspaket schließt neben der Unterbringung im Schloss Leizen die folgenden Leistungen zum Wohle der Gäste ein: ganztätige Verpflegung, Spiel-, Sport- und Spassaktiviäten in einem ausgewogenen Verhältnis zu und in Verbindung mit entdeckungsbasiertem Lernen, Studienausflüge und anderen interessanten Aktivitäten, allesamt unter der Anleitung qualifizierter Schloss Leizen Mitarbeiter.

2. Ankunft in Schloss Leizen

2.1 Abgabe und Abholung der Gäste

2.1.1 Schloss Leizen ist bzgl. der Uhrzeiten, zu denen Kunden ihr Kind nach Schloss Leizen bringen bzw. aus Schloss Leizen abholen im Zeitrahmen zwischen 07:00 Uhr morgens und 21:00 Uhr abends flexibel. Die Kunden sind verpflichtet, bei Ankunft bzw. Abreise die Übergabe bzw. Rückübernahme Ihres Kindes durch Unterschrift in unserem Ankunfts- und Abreisejounal zu bestätigen. Mit der Übergabe des Kindes an die Schloss Leizen Erzieher/Mitarbeiter übernimmt Schloss Leizen die Aufsichtspflicht. Ab dem Zeitpunkt der Rückübernahme des Kindes liegt die Aufsichtspflicht wieder bei den Eltern.

2.1.2 Schloss Leizen ist bestrebt solchen Kunden, die ihr Kind selbst nach Schloss Leizen bringen, Erfrischungen anzubieten. Wenn dies gewünscht wird und organisatorisch zum Zeitpunkt der Ankunft der Kunden durchführbar ist, kann auch eine Führung (ggf. in kleinen Gruppen mit anderen Besuchern) durch Schloss Leizen sowie der zum Kinderferienkomplex gehörenden Einrichtungen ermöglicht werden. Um den reibungslosen Betrieb und die Sicherheit unserer Gäste zu gewährleisten dürfen Sie sich nur in Begleitung eines Schloss Leizen Mitarbeiters im Schloss bzw. auf unserem Grundstück bewegen. Da die Privatsphäre und Sicherheit unserer Gäste für uns oberste Priorität haben, bitten wir um Ihr Verständnis, falls bestimmte Bereiche, u.U. einschliesslich des Schlafzimmers ihres Kindes, nicht besichtigt oder betreten werden können.

2.1.3 Die Verabschiedung von Ihrem Kind ist wichtig. Sie sollte so zügig als möglich erfolgen. Dies ist erforderlich, um eine leichte Integration des Kindes in das neue Umfeld zu fördern und dem Kind die Gelegenheit zu geben, schnell Kontakte mit anderen Gästen sowie den Schloss Leizen Erziehern zu knüpfen.  

2.1.4 Kunden müssen ihre Kinder am Ende des Kinderferienaufenthaltes bei Schloss Leizen in Schloss Leizen abholen, es sei denn, der Kunde hätte den Schloss Leizen Transferservice nach Berlin oder Hamburg gebucht. Einer von den Eltern/ vom Kunden beauftragten Aufsichtsperson wird der Gast/ das Kind nur dann übergeben, wenn Schloss Leizen eine entsprechende Autorisierungsnachricht einschl. Ausweiskopie der Aufsichtsperson (Reisepass oder Personalausweis) von der bei Schloss Leizen hinterlegten Email Adresse der Eltern/ des Kunden erhalten hat. Die Aufsichtsperson muss dasselbe Ausweisdokument bei der Abholung des Kindes vorlegen.

2.1.5 Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, das Kind am letzten Tag seines gebuchten Aufenthaltes in Schloss Leizen abzuholen und sollte Schloss Leizen nicht in der Lage sein, den Kunden unter einer der vom Kunden angegebenen Telefonummern zu erreichen, so wird Schloss Leizen (nach eigenem Ermessen) entweder auf Rechnung des Kunden den begleiteten Rücktransport des Kindes veranlassen oder (falls entsprechende Unterbringungskapazitäten verfügbar sind) den Aufenthalt des Kindes in Schloss Leizen um eine Woche verlängern. Im letzteren Falle zahlt der Kunde den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preis gem. der im Internet veröffentlichten Schloss Leizen Preisliste. 

2.2 Visas

2.2.1 Wo erforderlich unterstützt Schloss Leizen ausländische Gäste bei der Visabeschaffung durch die Ausstellung von Einladungsschreiben.

2.2.2 Die Beschaffung eines Visums fällt alleine in den Verantwortungsbereich des Kunden.

2.2.3 Sollte der Kunde kein Visum für das Kind erhalten können und sollte das Kind deshalb nicht in der Lage sein, den vom Kunden gebuchten Kinderferienaufenthalt anzutreten, so muss der Kunde seine Buchung gem. Artikel 9 stornieren. Alternativ kommt die Schloss Leizen “No Show/Non-Arrival” Richtlinie (Art. 9.4) zur Anwendung.

2.3 Abholung vom Flughafen/ Rücktransfer zum Flughafen

2.3.1 Schloss Leizen kümmert sich um die Abholung des Kindes vom und den Rücktransport des Kindes zu den Flughäfen in Berlin und/ oder Hamburg. Hierfür erhebt Schloss Leizen eine Gebühr von EUR 120 (einschl. gesetzlicher Umsatzsteuer) pro Kind.

2.3.2 Wenn der Kunde mit dem Kind reist, so kann er das Kind persönlich am Flughafen an Schloss Leizen übergeben.

2.3.3 Sollten der Kunde Schloss Leizen das Kind erst in Schloss Leizen übergeben wollen, so muss der Kunde den Transport des Kindes nach Leizen selbst bewerkstelligen.

2.3.4 Der Kunde bucht den Schloss Leizen Flughafen Abholservice während der Buchung für den Schloss Leizen Aufenthalt des Kindes. Dieser Service wird dem Kunden in der Buchungsmaske (nach Auswahl des Reisedatums und vor Bestätigung dieser AGB) als kostenpflichtige Option angeboten.

2.3.5 Um die reibunglose Abholung des Kindes vom Flughafen durch die hierfür zu autorisierenden Schloss Leizen Mitarbeiter sicherzustellen, benötigt Schloss Leizen den Flugreiseplan des Kindes bis spätestens 2 Wochen vor Reiseantritt.

2.3.6 Es liegt in der Verantwortung, des Kunden, sicherzustellen, dass die mit dem Transport des Kindes beauftragte Fluggesellschaft exakt entsprechend der Schloss Leizen Anforderungen (bzgl. Schloss Leizen Empfangsberechtigter) zur Übergabe des Kindes instruiert ist.

3. Beherbergungsbedingungen

3.1 Die vollständig bezahlte Buchung des Kunden berechtigt das Kind zu einem Alles-Inklusive-Aufenthalt im Kinderferienhotel Schloss Leizen. Die Schloss Leizen Gästezimmer beherbergen jeweils 2, 3 oder 4 Kinder und verfügen über en-suite Duschbäder mit WC.

3.2 Schloss Leizen bietet nur im Ausnahmefall und auf Anfrage Einzelzimmer an.

3.3 Zimmerzuweisung: Schloss Leizen Erzieher teilen die Kinder nach den folgenden Kriterien auf die verfügbaren Gästezimmer auf:

3.3.1 Geschlecht:

  • Jungen teilen sich ein Zimmer nur mit Jungen;
  • Mädchen teilen sich ein Zimmer nur mit Mädchen;
  • Es ist das Bestreben von Schloss Leizen jeweils ein komplettes Geschoss nur mit Jungen und das andere Geschoss nur mit Mädchen zu belegen.

3.3.2 Alter: Schloss Leizen versucht, sicherzustellen, dass sich in etwa gleich alte Kinder ein Zimmer teilen. 

3.3.3 Geschwister, Klassenkameraden, beste Freunde: Wenn sich Geschwisterkinder, Klassenkameraden, beste Freunde usw. zur gleichen Zeit in Schloss Leizen aufhalten sollen und der Kunde Präferenzen bzgl. deren (getrennter bzw. gemeinsamer) Unterbringung/ Zimmerzuweisung hat, dann wird Schloss Leizen versuchen, den Wunsch des Kunden zu berücksichtigen, insofern sich dieser im Rahmen der Schloss Leizen Richtlinien realisieren lässt und ohne dass sich hierdurch eine Verpflichtung für Schloss Leizen ableiten lässt.

3.3.4 Präferenzen der Gäste: Wenn Kinder während eines längeren Aufenthaltes in Schloss Leizen Freundschaften schliessen und sich im Ergebnis dessen wünschen, in der nächsten Woche das Zimmer mit einem (neuen) Freund zu teilen, so versucht Schloss Leizen, diese Wünsche zu erfüllen. 

3.4 Nicht barrierefrei: Bei Schloss Leizen handelt es sich um ein Einzeldenkmal. Es ist Schloss Leizen im Rahmen der Renovierung gelungen, eine moderne, technologisch zeitgemässe, in jeder Hinsicht kindersichere und zweckgerechte Umgebung für Schloss Leizen Gästen im Schloss zu erschaffen bei gleichzeitiger Konservierung der historischen Form und des Stils. Aufgrund denkmalschützerischer Auflagen war es Schloss Leizen jedoch leider nicht möglich, das Objekt auch barrierefrei und damit behindertengerecht zu gestalten.

3.5 Besuche von Eltern / Familieangehörigen / Freunden: Aus operative Gründen und im Sinne unserer Gleichbehandlungsgrundsätze sind Besuche der Kinder während ihres Aufenthaltes in Schloss Leizen grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen sind möglich bei Krankheit des Kindes, Notfallsituationen in der Familie des Kindes oder vergleichbaren Situationen.

Im Falle einer solchen Ausnahme übergibt Schloss Leizen das Kind an seine Eltern/ Erziehungsberechtigten nachdem der Austritt des Kindes/Gastes aus der Schloss Leizen Obhut aktenkundlich vermerkt wurde und gestattet dem Kind, das Schloss Leizen Grundstück mit seinen Eltern/ Erziehungsberechtigten zu verlassen. Das Kind kann jederzeit zwischen 07:00 Uhr morgens und 19:00 Uhr Ortszeit wieder in Schloss Leizen in die Schloss Leizen Obhut zurückgeben werden. Für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen während einer solchen ungeplanten Abwesenheit von Schloss Leizen erwirbt der Gast bzw. Kunde keine Rückerstattungsansprüche.

3.6 Krankenversicherungsschutz: Für den Aufenthalt in Deutschland/ im Schloss Leizen benötigt jeder Gast eine (in Deutschland) gültige Krankenversicherung.

3.7 Private Haftpflichtversicherung: Schloss Leizen empfiehlt den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung:

Nach deutschem Recht haften Eltern für die von Kindern verursachten Schäden am Eigentum Dritter;

Im Hinblick auf den Urlaub eines Kindes in Schloss Leizen bedeutet dies, dass der Kunde bzw. die Eltern/ Erziehungsberechtigten/ Sorgeberechtigten (falls die Eltern nicht Kunden sind) für die durch das Kind/ den Gast verursachten Schäden haften.

Durch die private Haftpflichtversicherung wird das Haftungsrisiko der Eltern/ Kunden signifikant reduziert.

Falls gewünscht, stellt Schloss Leizen die Kontaktdaten eines Versicherungsmaklers zur Verfügung, der diese Versicherungen preiswert anbietet.

3.7.8 Die Wieder- bzw. Untervermietung eines Schloss Leizen Gästeplatzes/ Zimmers/ Bettes (der Platz wird durch ein anderes als das in der Buchungsbestätigung benannte Kind beansprucht) ist nicht gestattet. Das gleiche gilt für eine andere als die bestätigte Verwendung des Gästeplatzes/ Zimmers/ Bettes (Übernachtung). Sollte der Kunde den gebuchten Schloss Leizen Aufenthalt auf ein anderes Kind übetragen wollen, so ist ein entsprechender schriftlicher Antrag an Schloss Leizen zu stellen. Schloss Leizen reserviert sich das Recht, einen solchen Antrag abzulehnen.

3.9 Schloss Leizen ist gemäss dieser AGB verpflichtet, das gebuchte Bett (Hauptleistung) zum vereinbarten Termin bereitzuhalten und sämtliche zugesagten Nebenleistungen in Übereinstimmung mit diesen AGB zu erbringen. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass wir dem Gast kein Bett in Schloss Leizen zur Verfügung stellen können (anders als bei einigen Fluggeselschaften und Hotels lassen wir grundsätzlich keine Überbuchungssituationen zu), behält sich Schloss Leizen das Recht vor, den Gast an einem anderen Ort in der näheren Umgebung des Schlosses gleichwertig oder besser betreut unterzubringen.

3.10 Schloss Leizen verlangt, dass alle von den Kindern mitgebrachten Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Smartphones, Tablets, usw.) oder gefährliche Gegenstände (Messer, Medikamente, o.ä.) während des gesamten Aufenthaltes des Kindes in Schloss Leizen in einem persönlichen Schliessfach im Schloss Leizen Hotelsafe aufbewahrt werden. Kinder werden ihre Telefone bzw. Tablets zu bestimmten Zeiten ausgehändigt, üblicherweise 1 Stunde von 18:00 bis 19:00 Uhr für Gäste im Alter bis 10 Jahren und 18:00 Uhr bis zur Bettruhe für ältere Kinder.

4. Verpflegung

4.1 Die Schloss Leizen Ferienpakete schliessen alle Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) sowie Zwischenmahlzeiten/Snacks und Getränke ein. Schloss Leizen verpflegt alle Kinder/Gäste mit ausgewogenen und gesunden Mahlzeiten die aus auf den Geschmack von Kindern abgestimmten Gerichten verschiedener europäischer Küchen kombiniert werden. Diese werden täglich frisch in der hauseigenen Küche zubereitet, vorwiegend aus in der Region angebauten saisonalen Zutaten. Wir verarbeiten kein Schweinefleisch.

4.2 Soweit möglich, erfüllt Schloss Leizen die speziellen Ernährungsanforderungen jedes Kindes.

4.3 Schloss Leizen serviert seinen Gästen:

  • Traditionelle Europäische Küche;
  • Verpflegung ohne Hülsenfrüchte (Nüsse)
  • Vegetarische Kost;
  • Vegane Kost;
  • Halal;
  • Koscher;
  • Diabetikergerechte Verpflegung; und
  • Glutenfreies Essen. 

4.4 Es ist von essentieller Bedeutung, dass der Kunde die speziellen Ernährungsanforderungen des Kindes rechtzeitig an Schloss Leizen kommuniziert. Hierzu ist das im schlossleizen.com Konto des Kunden für jedes Kind hinterlegte “Vollständiges Profil” zu benutzen. Das “Vollständige Profil” muss bis spätestens 2 Wochen vor der Anreise des Kindes vollständig durch den Kunden ausgefüllt sein, da es eine wichtige Grundlage für die Schloss Leizen Durchführungsplanung bildet. Sollte der Kunde es versäumen, Schloss Leizen rechtzeitig über die speziellen Ernährungsanforderungen des Kindes zu informieren, so behält sich Schloss Leizen das Recht vor, die Buchung des Kunden in Übereinstrimmung mit Artikel 10.3 zu stornieren.    

5. Erforderliche Zustimmungserklärungen des Kunden

5.1 Schloss Leizen muss den Kunden bitten, bis spätestens 2 Wochen bevor das Kind seinen Aufenthalt in Schloss Leizen beginnt bestimmte Genehmigungen/ Vollmachten für das Kind zu erteilen. Die Zustimmung des Kunden erfolgt dabei (für jede Genehmigung einzeln) durch das Setzen eines Häkchens im Bereich “Vollständiges Profil” des Kindes im schlossleizen.com Konto des Kunden. (Kunden, die nicht Eltern oder Erziehungsberechtigte sind, müssen zusätzlich bestätigen, dass Ihnen die Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten vorliegt).

5.2 Die von den Eltern/ Erziehungsberechtigten eingeholten Genehmigungen/Vollmachten gestatten Schloss Leizen:

  • Ausflüge mit dem Kind zu unternehmen;
  • Das Kind and bestimmten Sport- und Freizeitveranstaltungen teilnehmen zu lassen, insbesondere Schwimmen und Fahrradfahren.
  • Fotos und Videos des Kindes zu machen;
  • Die Fotos und Videos des Kindes zu veröffentlichen;
  • In den seltenen Fällen, wo dies notwendig wird, in loci parenti zu handeln, insbesondere wenn das Kind dringend medizinische Hilfe benötigt und hierfür Entscheidungen zu treffen sind (z.B. bei Einweisungen in ein Krankenhaus).

5.3 Es steht den Eltern frei, unseren Bedingungen bzgl. Fotos zu widersprechen. Eltern können entscheiden, ob Sie generell untersagen wollen, dass Fotos oder Videos von ihrem Kind angefertigt werden ode ob sie mit der Aufnahme und Speicherung von Fotos einverstanden sind und nur deren Veröffentlichung untersagen wollen. Hierfür ist es erforderlich, eine Email von der bei Schloss Leizen registrierten Email Adresse zu schicken und dort anzugenen, in welchem Umfang und für welches Kind Fotos/Videos untersagt werden. Sollte ein Kunde der Aufnahme und Verwertung von Fotos und Videos seines Kindes nicht widersprochen haben, so gilt die Genehmigung als erteilt.

5.4 Sollten Schloss Leizen die Zustimmungserklärungen eines Kunden nicht bis zum Eintreffen seines Kindes in Schloss Leizen vorliegen, so kann Schloss Leizen dadurch gezwungen werden, das betroffene Kind von bestimmten Aktivitäten auszuschliessen oder, im schlimmsten Fall, die Buchung des Kindes in Übereinstrimmung mit Artikel 10.3 zu stornieren.    

5.5 Alle im “Vollständiges Profil” des Kindes angeforderten Informationen müssen Schloss Leizen vollständig und richtig mitgeteilt werden. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Zustimmungen/Genehmigungen bilden einen festen Bestandteil des mit dem Kunden abgeschlossenen Übernachtungs-, Verpflegungs- und Beaufsichtigungsvertrages.

5.6 Wenn ein Dritter Buchungen für die Eltern/ Erziehungsberechtigten des Kindes auf schlossleizen.com vornimmt, so haftet dieser Dritte gemeinsam mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten gesamtschuldnerisch gegenüber Schloss Leizen für alle sich aus der Buchung ergebenden Verpflichtungen.

6. Informationen zur Gesundheit des Kindes/ Information über Behinderungen des Kindes

6.1 Es ist das ausdrückliche Bestreben von Schloss Leizen, auch Kindern mit gesundheitlichen Einschränkungen einen Aufenthalt in Schloss Leizen zu ermöglichen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn solche etwaigen Behinderungen/ Einschränkungen eines Kindes keine besondere Pflege oder behindertengerechte Wohneinrichtungen- Installationen erfordern.

6.2 Schloss Leizen ist nicht dafür ausgestattet Kinder zu beherbergen, die sich nur mittels eines Rollstuhls fortbewegen können.  

6.3 Für die Durchführung von Buchungen verlangt Schloss Leizen nur ein Mindestmass an Informationen (Dateneinträge im Kurzprofil) zu dem Kind für das die Buchung abgeschlossen wird. Alle im “Vollständiges Profil” des Kindes vom Kunden angeforderten Informationen zur Gesundheit des Kindes müssen Schloss Leizen bis spätestens 2 Wochen bevor das Kind seinen Aufenthalt in Schloss Leizen beginnt vollständig und richtig mitgeteilt werden. Kinder die Sehhilfen, Hörgeräte oder andere ähnliche medizinische Hilfen benötigen können an Schloss Leizen Programmen ohne Einschränkungen teilnehmen. Buchungen für Kinder mit anderen Schwächen, Erkrankungen oder Behinderungen sollten nur nach vorheriger Absprache mit Schloss Leizen erfolgen.

6.4 Es ist Schloss Leizen Mitarbeitern nur dann gestattet, Kindern Medikamtente zu verabreichen, wenn hierzu eine ärztliche Anordnung (Verschreibung/Rezept) mit Anweisungen zur Dosierung des Medikamentes vorliegt.

6.5 Kinder, die ihre eigenen Medikamente mitbringen, müssen diese bei ihrer Ankunft den Betreuern zur sicheren Aufbewahrung übergeben, um eine Gefährdung anderer Kinder durch Mißbrauch auzuschliessen. Kinder dürfen die mitgebrachten Medikamente auf eigenes Risiko einnehmen wenn Schloss Leizen vorher über dieses Erfordernis schriftlich unterrichtet wurde. Schloss Leizen übermnimmt keine Verantwortung für die korrekte Dosierung und Einnahme solcher Medikamente.    

6.6 Sollten Schloss Leizen bis zum Eintreffen des Kindes in Schloss Leizen nicht alle Informationen zum Gesundheitszustand des Kindes vorliegen, so kann Schloss Leizen dadurch gezwungen werden, das Kind von bestimmten Aktivitäten auszuschliessen oder, im schlimmsten Fall, die Buchung des Kindes in Übereinstimmung mit Artikel 10.3 zu stornieren.    

7. Wochenpläne

7.1 Schloss Leizen veröffentlicht detaillierte Wochenpläne für das Premium “Schloss Leizen International” Programm auf schlossleizen.com.

7.2 Schloss Leizen ist bestrebt und verpflichtet, allen Gästen in jeder Beziehung begeisternde Ferienerlebnisse zu verschaffen. Das Schloss Leizen Programm muss dennoch flexibel sein, damit Schloss Leizen auf die folgenden nicht oder nur bedingt beeinflussbare Parameter adäquat reagieren kann:

  • Wetter;
  • Verfügbarkeit von Attraktionen;
  • Interessen der Kinder;
  • Andere Faktoren.  

7.3 Neben dem Premium “Schloss Leizen International” Programm führt Schloss Leizen auch Programme mit einem deutlich geringeren Leistungsumfang zu niedrigeren Preisen durch (z.B. “Schloss Leizen Müritz”).

8. Buchungs- und Bezahlungsbedingungen

8.1 Nachdem der Kunde (durch Klicken auf die Schaltfläche JETZT BUCHEN) eine Buchung vorgenommen hat, sendet die schlossleizen.com Buchungsmaschine automatische eine Buchungsbestätigung in Form einer Buchungsrechnung an die vom Kunden im System hinterlegte Email Adresse. Zu diesem Zeitpunkt kommt ein Vertrag zwischen Schloss Leizen und dem Kunden zustande, vorausgesetzt dass der Kunde die Buchungsrechnung innerhalb von drei Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt.

8.2 Als Datum der Bezahlung gilt der Tag, an dem der Kunde den vollen ihm in Zusammenhang mit seiner Buchung in Rechnung gestellten Betrag an Schloss Leizen bezahlt hat. Sollte der Kunde seine Zahlung nicht innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum an Schloss Leizen leisten, so wird die Buchung des Kunden automatisch durch Schloss Leizen storniert. Es ist in diesem Fall kein gültiger Vertrag mit Schloss Leizen zustande gekommen. Sollte der Kunde Anlass zur Annahme haben, dass es (z.B. aufgrund langer Überweisungsdauern im internationalen Zahlungsverkehr) länger als sieben Tage dauern wird bis Schloss Leizen seine Zahlung erhält, so bitten wir um entsprechede schriftliche Mitteilung.

8.3 Sollten der Kunde den Schloss Leizen Aufenthalt des Kindes verlängern wollen, so muss der Kunde die Verlängerung bis spätestens drei Tage vor Ende des ursprünglichen Aufenthaltes des Kindes buchen und bezahlen. Eine solche Verlängerung ist nur dann möglich, wenn das Schloss Leizen Buchungssystem dementsprechende freie Kapazitäten ausweist.

8.4 Schloss Leizen behält sich vor, Buchungen oder Gäste ohne irgendeine Begründung abzulehnen. Im Falle der Ablehnung einer Buchung oder eines Gastes erstattet Schloss Leizen 100% der an Schloss Leizen im Zusammenhang mit der Buchung für diesen Gast geleisteten Kundenzahlungen. Schloss Leizen haftet nicht für Reisekosten oder andere Aufwendungen des Kunden, die im Zusammenahng mit der Ablehnung eines Gastes entstehen können.

9. Stornierung einer Buchung durch den Kunden

9.1 Unter Buchungsstornierung versteht Schloss Leizen die Kündigung des Schloss Leizen Kinderbeherbergungs- und -beaufsichtigungsvertrages.

9.2 Kunden können jede ihrer Buchungen einfach in ihrem schlossleizen.com Kundenkonto “Mein Account” stornieren:

  • Zunächst Auswahl des Menüs “Buchen”;
  • Anmeldung im Kundenkonto;
  • Auswahl der zu stornierenden Buchung aus der Übersicht “Ihre Buchungen“ und Betätigung der Schaltfläche ”Buchung stornieren” (rechts neben der Buchung).

9.3 Alternativ können Kunden ihre Stornierungswünsche auch per Email von Ihrer bei Schloss Leizen registrierten Email Adresse an booking@schlossleizen.com richten. In diesem Fall muss der Kunde sich in der Stornierungsemail auf die Rechnungs- oder Quittungsnummern seiner Buchung beziehen.

9.4 Nach Erhalt der Stornierungsanfrage erstattet Schloss Leizen dem Kunden bei Stornierung:

  • Mehr als 150 Tage vor Reisebeginn: 80% des Rechnungsbetrages, unter der Voraussetzung, dass dieser voll bezahlt wurde (entspricht einer Vertragsstrafe in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages);
  • Mehr als 120 Tage vor Reisebeginn: 65% des Rechnungsbetrages, unter der Voraussetzung, dass dieser voll bezahlt wurde (entspricht einer Vertragsstrafe in Höhe von 35% des Rechnungsbetrages);
  • Mehr als 90 Tage vor Reisebeginn: 50% des Rechnungsbetrages, unter der Voraussetzung, dass dieser voll bezahlt wurde (entspricht einer Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages);
  • Mehr als 30 Tage vor Reisebeginn: 40% des Rechnungsbetrages, unter der Voraussetzung, dass dieser voll bezahlt wurde (entspricht einer Vertragsstrafe in Höhe von 60% des Rechnungsbetrages);
  • Mehr als 15 Tage vor Reisebeginn: 30% des Rechnungsbetrages, unter der Voraussetzung, dass dieser voll bezahlt wurde (entspricht einer Vertragsstrafe in Höhe von 70% des Rechnungsbetrages);
  • 15 Tage vor Reisebeginn oder weniger: 15% des von Ihnen tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages, unter der Voraussetzung, dass dieser voll bezahlt wurde (entspricht einer Vertragsstrafe in Höhe von 85% des Rechnungsbetrages);
  • Im Falle des Nichterscheinens ohne Stornierung erfolgt keine Erstattung (0%).

10. Stornierung durch Schloss Leizen

10.1 Sollten die mit der Beaufsichtigung eines Kindes betrauten Schloss Leizen Lehrer und Erzieher einen gravierenden Verstoss gegen Gesetze oder Schloss Leizen Verhaltensnormen feststellen (z.B. unerlaubte Abwesenheit, Konsum unzulässiger Substanzen wie Alkohol und Tabak oder die Anleitung dazu, Gewalttätigkeit und vergleichbare Regelverstösse), so behält sich Schloss Leizen das Recht vor, den Urlaub dieses Kindes ohne Anrecht auf Rückerstattung oder Regress abzubrechen und das Kind erforderlichenfalls (wenn keine Abholung durch die Eltern möglich ist) auf Kosten seiner Eltern nach Hause zurückzubefördern. Gäste die aufgrund schwerer Verstösse nach Hause geschickt werden müssen erhalten Hausverbot und können somit keine weiteren Ferien in Schloss Leizen buchen.

10.2 Bis spätestens 2 Wochen bevor das Kind seinen Aufenthalt in Schloss Leizen beginnt, muss Schloss Leizen das komplett ausgefüllte “Vollständiges Profil” des Kindes vorliegen. Dieses “Vollständiges Profil” ist jederzeit im schlossleizen.com Konto des Kunden aufrufbar und beinhaltet neben diversen Angaben zum Kind (Hobbys, Sprachkenntnisse, spezielle Ernährungswünsche bzw. –anforderungen, gesundheitliche Einschränkungen, usw.) auch wichtige Zustimmungen. Kunden, die nicht Eltern oder Erziehungsberechtigte sind, müssen zudem bestätigen, dass ihnen die Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten vorliegt.

10.3 Sollte es der Kunde trotz mehrfacher Erinnerung durch Schloss Leizen versäumen das “Vollständiges Profil” (einschl. insbesondere Angaben zu evtl. speziellen Ernährungsanforderungen und Erkrankungen oder Behinderungen des Gastes) fristgerecht auszufüllen und die erforderlichen Genehmigungen und Bestätigungen zu erteilen, so ist Schloss Leizen berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen. In diesem Fall erstattet Schloss Leizen dem Kunden 15% des Rechnungsbetrages (analog Kündigung durch Kunden 15 Tage oder weniger vor Reisebeginn gem. Artikel 9.4), vorausgesetzt, dass der Kunde die Rechnung in voller Höhe bezahlt hatte. Ansonsten erhält der Kunde lediglich den Zahlbetrag erstattet, der 85% der Buchungsrechnung übersteigt.

11. Schloss Leizen Bedingungen für Änderung der Reisedaten

11.1 Eine Anfrage zur Änderung von Reisedaten akzeptiert Schloss Leizen nur schriftlich von Ihrer bei Schloss Leizen registrierten Email Adresse und unter Angabe der Rechnungs- oder Quittungsnummer an booking@schlossleizen.com.

11.2 Jedes Jahr hat eine Hauptsaison (Sommer) und eine Nebensaison (Herbst, Winter und Frühling). Eine Änderung der Reisedaten für das gleiche Jahr und die gleiche Saison erfüllt Schloss Leizen gerne, wenn die Buchungssituation dies zulässt (d.h., wenn noch freie Plätze verfügbar sind). Hierfür muss die Änderungsanfrage jdes Kunden jedoch bis spätestens 90 Tage vor Beginn des ursprünglich gebuchten Kinderferienaufenthaltes bei Schloss Leizen eingehen.

11.3 Für die Änderung der Reisedaten erhebt Schloss Leizen eine Verwaltungsgebühr von EUR 100,00 pro Kind und Buchung.

12. Schloss Leizen Haftung

12.1 Die Schloss Leizen Haftung richtet sich nach Deutschem Recht/den hierfür in Deutschland anwendbaren Gesetzen.

12.2 Schloss Leizen haftet nicht, wenn Force Majeure oder andere Umstände ausserhalb des Schloss Leizen Einflussbereiches die Durchführung der vertraglich zugesagten Leistung unmöglich machen.

12.3 Schloss Leizen haftet nicht für Wertgegenstände, die die Gäste/ Kinder mit sich führen, da Schloss Leizen verlangt, dass diese im hoteleigenen Safe aufbewahrt werden. Im hoteleigenen Safe steht jedem Kind ein einzelnes Schliessfach zur Verfügung.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Teil des Schloss Leizen Beherbergungs- und Betreuungsvertrages. Desweiteren bilden die Schloss Leizen Verhaltens- und sonstige Richtlinien, die Daten im Kurzprofil und vollständigem Profil der Gäste und andere an den Kunden verbindlich kommunizierte Informationen einen Teil Beherbergungs- und Betreuungsvertrages.

13.2 Für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschliesslich Deutsches Recht anwendbar.

13.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen existieren in 2 Sprachen: Englisch und Deutsch. Sollten Unterschiede zwischen den beiden Sprachversionen bestehen, so hat im Zweifelsfall der deutsche Text Vorrang.

13.4 Für sich aus oder im Zusammenhang diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebende Streitigkeiten ist ausschließlich das Gericht am Sitz der Schloss Leizen GmbH zuständig.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Schloss Leizen Beherbergungs- und Beaufsichtigungsvertrag und/ oder andere Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Beherbergungs- und Beaufsichtigungsvertrages hierdurch nicht betroffen.

13.6 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen haben schriftlich zu erfolgen und müssen per Email von Schloss Leizen an den Kunden bestätigt werden, um wirksam zu sein. Jede vom Kunden einseitige vorgenommene Änderung oder Anpassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ungültig.

13.7 Als Ort der Leistungserbringung und Bezahlung gilt der Sitz von Schloss Leizen GmbH.